Fragen von Kursteilnehmern
Wie bekomme ich das DGZH-Zertifikat?Sie beantragen das Zertifikat über den Zertifikatsantrag (Downloads), den Sie am Rechner ausfüllen und dann ausdrucken und unterschreiben können. Senden Sie diesen dann zusammen mit den Kopien Ihrer Kurs- und Supervisionsbestätigungen an die DGZH-Geschäftsstelle in Stuttgart.
Als Nichtmitglied der DGZH muss uns außerdem von Ihnen eine Einverständniserklärung zum Datenschutz (Downloads) vorliegen, damit wir Ihre Daten bearbeiten können.
Was kostet das DGZH-Zertifikat?
Nach Absolvierung der Hypnose-Grundausbildung (Z-Curriculum) kann das Zertifikat beantragt werden. Für Nichtmitglieder wird dafür eine Zertifikatsgebühr in Höhe von 170 € berechnet. DGZH-Mitglieder bekommen das Zertifikat kostenlos.
Wie komme ich auf die Liste der Hypnosezahnärzte?
In die Liste der Hypnosezahnärzte können Sie sich als DGZH-Mitglied eintragen lassen wenn Sie als Zahnarzt von der DGZH zertifiziert wurden. Sie können den Eintrag ganz einfach auf dem Zertifikats-Antrag mit beantragen.
Wie kann ich Hypnoseleistungen abrechnen?
Grundsätzlich wird die Hypnose vom Zahnarzt als Privatleistung abgerechnet, d.h. nicht nach einer Gebührenordnung, außer der Zahnarzt ist durch entsprechende Zusatzausbildung zur Abrechnung bei einer Ärztekammer berechtigt.
Die DGZH empfiehlt eine Private Vereinbarung mit dem Patienten zu treffen, um seine Verlangensleistung in Rechnung zu stellen.
DGZH-Mitgliedschaft
DGZH-Mitglied zu werden ist ganz einfach und verschafft Ihnen jede Menge Vorteile wie z.B. der Eintrag in der Liste der DGZH-Hypnosezahnärzte. Weiter »
DGZH-Hypnosezahnärzte
Mit dem DGZH-Zertifikat können auch Sie sich in dieser Liste registrieren lassen, damit interessierte Patienten zu Ihnen finden! Weiter »